Re: Absturzsicherung an Wohnungsfenstern


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 Februar, 2015 um 14:55:06:

Antwort an: Absturzsicherung an Wohnungsfenstern posted by Patrick am 12 Februar, 2015 um 10:00:30:

Hallo Patrick,
Regelungen zu Umwehrungshöhen finden sich in der BayBO tatsächlich nicht.
Empfehlung des BVS Sachverständige Bayern:
Umwehrungshöhen bis 12 m Absturzhöhe 90 cm
Umwehrungshöhen ab 12 m Absturzhöhe 110 cm
Die Fensterbrüstungshöhen müssen gemäß Art 38 Abs. 4 der Musterbauordnung (MBO) in der Fassung 10-2008 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 12/1-3 mindestens betragen:
6. Fensterbrüstungen bis 12 m Absturzhöhe 80 cm
7. In Arbeitsstätten
Fensterbrüstungen bis 12 m Absturzhöhe 100 cm
8. Fensterbrüstungen ab 12 m Absturzhöhe 90 cm
Der BVS Sachverständige Bayern hält eine Anpassung
der Fensterbrüstungshöhen an die Höhen der MBO auch für Bayern für vertretbar. In Verbindung mit dem Fensterrahmen und der Fensterbrüstungstiefe ergibt sich ein ausreichendes Sicherheitsgefühl.
Über- und Durchkletter-Erschwernis für Kleinkinder
9. Bei Steighilfen, wie Fensterrahmen, Fensterbänke, Geländerhorizontalstäben
und ähnlichen Konstruktionen ist die
erforderliche Umwehrungshöhe ab dieser Höhe zu messen.
10. Bis 60 cm Höhe gelten Horizontalstäbe, Gitter, Löcher oder
Brüstungen als Steighilfe, es sei denn, der Abstand der Horizontalstäbe
beträgt unter 2 cm, bei Ausfachungen mit Gittern
oder Löchern unter 4 cm (über die Diagonale gemessen).
11. Durch eine ausreichend tiefe Ausführung der oberen Umwehrung(um nach 15 cm innen gesetzter Handlauf) oder durch Neigung nach innen, kann die Leiterwirkung gemindert werden.
12. Der lichte Abstand der senkrechten Stäbe darf bis 60 cm Umwehrungshöhe in horizontaler Richtung nicht größer als12 cm sein.
Anmerkungen:
Die BayBO lässt für Ein- und Zweifamilienhäuser und innerhalb von Wohnungen Ausnahmen in der Notwendigkeit von Umwehrungen zu.
Hierbei handelt es sich um öffentliches Recht.
Nach Zivilrecht ist der Sachverständige verpflichtet, auf unzureichende
Sicherungen bzw. ein erhöhtes Risiko hinzuweisen.
Bei Personenschäden werden die entsprechenden Erleichterungen hinterfragt. Kinder spielen am ehesten zuhause unbeaufsichtigt.
Der BVS Sachverständige Bayern empfiehlt ausdrücklich auch in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb
von Wohnungen die Umwehrungshöhen einzuhalten
und die Über- und Durchkletter-Erschwernisse für Kleinkinder
zu beachten.




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