Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW


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Gesendet von Kerstin am 14 Februar, 2015 um 19:11:40:

Antwort an: Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW posted by H. Hallmackenreuther am 13 Februar, 2015 um 22:05:55:

Vielen Dank für die schonmal hilfreiche Antwort.
Allerdings beantwortet es nur einen Teil meiner Frage. Laut § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO NRW jedoch dürfte doch auch aber in diesem Fall - da ja Grenzbebauung vorliegt (nur 1 Meter Abstand zu unserem Grundstück) - keine Nutzungsänderung genehmigt werden dürfen. Oder sehe ich das falsch? Danke für eine weitere Antwort im Voraus!



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