Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW


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Gesendet von Kerstin am 15 Februar, 2015 um 16:36:49:

Antwort an: Re: Umwidmung bei Grenzbebauung NRW posted by H. Hallmackenreuther am 15 Februar, 2015 um 09:36:23:

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Mich mit den neuen Nachbarn anzulegen liegt mir fern, da ich eigentlich zu der Sorte der friedlichen Nachbarn gehöre.
Mich wundert es eben nur, da laut Bauamt es sich bei den Anbauten des Nachbarhauses um Schwarzbau handelt, der allerdings mittlerweile Bestandschutz hat. Hier gilt auch normaler Weise nach wie vor die 3-Meter-Grenze laut Bauamt. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass damit ja der Schwarzbau mit der Umnutzung sozusagen legalisiert worden ist und für mich das nicht nachvollziehbar ist.
Wie gesagt, vielen Dank nochmals für die Zeit und Mühe der Beantwortung meiner Fragen!




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