Re: Bundesfernstrassengesetz; § 9, Abs. 1


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Gesendet von Bauassessor am 24 Februar, 2015 um 09:41:25:

Antwort an: Bundesfernstrassengesetz; § 9, Abs. 1 posted by Marx am 23 Februar, 2015 um 13:11:06:

Hallo,

hatten Sie denn schon Baurecht auf Ihrem Grundstück? In der Regel gibt es für Grundstücke, die so nah an der Autobahn liegen, keine Bebauungspläne, so dass sich das Baurecht "nur" aus der näheren Umgebung ergibt. Wenn dort aber keine weitere Bebauung ist, haben Sie ein Grundstück im Außenbereich und damit sehr geringe bis gar keine Möglichkeit, dort überhaupt ein Wohngebäude zu errichten (sofern Sie nicht Landwirt sind).

Ich weiß leider nicht, wann die Einrichtung von Schutzstreifen und Bauverbotszonen in das Bundesfernstraßengesetz aufgenommen wurde, allerdings steht der § 9 mit den von Ihnen genannten Bauverbotsbereichen schon in der Neubekanntmachung von 2007.

Insofern stellt sich die Frage, ob Ihre Klagemöglichkeiten nicht bereits verwirkt sind.


: Hallo.

: Ich habe in den 90érn an einer BAB gebaut und 2012 das Nachbargrundstück als Bauland (unbebaut) gekauft
: In 2013 wird das Bundesfernstrassengesaetz dahingehend geändert, dass in einem Schutzstreifen von 40 Metern generell nicht mehr gebaut werden darf und in einem 100 Meter Streifen nur noch quasi saniert werden darf.
: Diese Regelung stellt in meiner Wahrnehmung einen erheblichen Einschnitt in meiner Planung dar. Materiel lässt sich wohl nur ein finanzieller Verlust geltend machen. Den defakto hat man BAULAND in ACKERLAND verwandelt.

: Wie sollte ich damit umgehen?
: Wer hat dazu schon Erfahrung oder Informationen?
: Gibt es schon Urteile oder Verfahren in ähnlicher Sachlage?
: Und wen zum Geier, wen dann, verklag ich jetzt?

: Danke für Tips





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