Balkonbrüstung : Übersteigbarkeit und Umbau bei ETW in Mehrfamilienhaus


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Gesendet von Schindel am 24 Februar, 2015 um 14:50:32:

Brauche mal Hilfe, da ich sonst nicht weiß an wen ich mich wenden kann. Danke euch schonmal.
Wir haben vor 4 Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft im Obergeschoss. Da wir jetzt seit 1 1/2 Jahren ein Kind haben mache ich mir Gedanken über die Balkonbrüstung. Sende such gerne ein Foto davon. Es ist eine Mauer von 50 cm Höhe an der an der Außenseite ein Gitter von 45 cm angebracht ist. Gesamthöhe ist also über 90 cm aber ein kind kann ohne Probleme auf die Mauer klettern, da sie ja nur 50 cm hat.
Ist das so eigentlich zugelassen? Auch für den Fall dass wir die Wohnung mal vermieten wollen.
Könnte ich das Gitter abmontieren und die Mauer hochziehen lassen? Bedarf das Zustimmung der anderen Eigentümer?

Wer kann mir da weiterhelfen?




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