Re: Bauvorbescheid


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Gesendet von P. Lahm ;-) am 01 März, 2015 um 20:57:21:

Antwort an: Re: Bauvorbescheid posted by Dirk Baumeister am 23 Januar, 2015 um 18:07:18:

: Wenn die Behörde nicht entscheidet kann der Antragsteller Untätigkeitsklage erheben.

...wobei dieser Begriff entgegen dem umgangssprachlichen Verständnis nur eine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verpflichtungsklage darstellt. Sprich: Wenn die Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung wirklich nicht erfüllt sind, ist die KLage zwar allein wegen des Fristablaufs zwar zulässig, aber trotzdem nicht begründet. D.h. den begehrten positiven Vorbescheid bekommt man trotzdem nicht.



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