Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von PWW am 03 März, 2015 um 21:01:17:

Antwort an: Re: Aufbrechen der „Schicksalsgemeinschaft“ Doppelhaus. posted by Dirk Baumeister am 03 März, 2015 um 15:30:06:

OK, nehmen wir an A ergibt sich in sein Schicksal.
(aber nicht so, wie das üblicherweise gemacht wird)

Das allein stehende DHH hat 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss.

A baut an. Aber nur mit einem eingeschossigen "Kopplungsbau" (Flachdach) vom Baukörper her ähnlich einer Garage. An diesen Kopplungbau setzt er dann sein eigentliches Haus.

Wo steht geschrieben, dass 100% Profilgleich angebaut werden muss?

Gruß
Peter





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]