Re: Lageplan Erstellung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 19 März, 2015 um 12:31:34:

Antwort an: Lageplan Erstellung posted by Dörfler am 19 März, 2015 um 10:34:59:

Soll der Lageplan der Teilung dienen oder dient er Ihrem Vorhaben?
Ersteres könnte man dem Verkäufer zumuten denn er verkauft ja nicht das ungeteilte sondern nur einen Teil des Grundstücks an Sie. Aber der Lageplan zum Bauantrag ist natürlich Pflicht und Aufgabe des Bauherrn.

: Meine Freundin und ich sind im Begriff ein Haus zu bauen.
: Dies soll auf einem Grundstück geschehen, welche aus der Teilung eines größeren Grundstückes hervorgegangen ist. Aus einem Großen wurden nun vier kleinere Grundstücke.

: Nun wurde die Erstellung eines Lageplans unseres Grundstückes durch den Architekten in Auftrag gegeben, welchen wir nun bezahlen sollen.

: Wir sind der Meinung dass der Verkäufer des Grundstückes dafür aufkommen muss, da wir ja Käufer des Grundstückes sind, und wir nun nicht einsehen für die Lageplanerstellung des neu geschaffenen Grundes zu bezahlen.

: Kann mir wer eine kurze Info diesbezüglich geben.

: Danke im Voraus




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