Bebauungsplan / Grundstsücksgröße


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Gesendet von Haiko Ottman am 28 März, 2015 um 18:15:19:

Im Bebauungsplan steht, 300qm soll das bebaute Grundstück betragen. Kann die Stadt bzw. die Behörde das Gebäude abreißen lassen weil die Grundstücksgröße weniger als 300qm ist? Vielen Dank!



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