Re: Höhe des Neubaus Nachbargrundstück


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Gesendet von p.fahn am 06 April, 2015 um 22:46:18:

Antwort an: Höhe des Neubaus Nachbargrundstück posted by Andreas am 03 April, 2015 um 19:09:41:

Lieber Herr Andreas,

Ihre Fragen hätten zu einem Zeitpunkt geklärt werden müssen, in dem der Bebauungsplanentwurf im sogenannten Bürgerbeteiligungsverfahren war. Dort hätten Sie genau diese Fragen stellen können und hätten möglichwerweise Gestaltungsmöglichkeiten gehabt.

Rechtsverbindlich geworden ist ein Bebauungsplan nicht mit der Genehmigung ( ist er wirklich genehmgungsbedürftig gewesen, weil er dem Flächennutzungsplan nicht entsprochen hat?), sondern erst mit der öffentlichen Bekanntmachung.

In den Festsetzungen des Bebauungsplans und in der dazugehörenden Begründung sollten Ihre Fragen beantwortet werden können.
Nehmen Sie Kontakt mit der Gemeinde auf und lassen Sie sich die Festsetzungen erklären.
Wenn Sie mit der Auskunft zufrieden sind, meinen Glückwunsch dazu haben Sie.

Wenn nicht, müssen Sie sich an der eigenen Nase fassen und sich die Frage stellen, warum Sie nicht schon im Aufstellungsverfahen diese Fragen gestellt haben.

Gruss
p.fahn

: Hallo,
: ich habe mich durch das aktuelle Baurecht in Bayern gelesen und bin dennoch nicht schlauer:)
: Mein Haus ist ein Hanghaus, steht seit 1978 am Feldrand, seit 11 Jahren gehört es mir. Jetzt wurde ein Bebauungsplan genehmigt für das angrenzende, freie Feld. Mein Haus ist auf der betroffenen Seite 6 Meter hoch, dazu wird das Neubaugebiet nochmal einen Meter höher sein als mein Garten durch den Hang. Kann mir jemand sagen, wie hoch das neue, angrenzende Haus werden darf (spielt der zusätzliche Meter Höhe eine Rolle?), und wie weit es von der Grundstücksgrenze weg sein muss?

: Danke schon mal
: Andreas




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