Abgeschickt von Michaela am 18 Mai, 2005 um 14:55:38
Nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit einer Massivhausfirma werden uns 9.000 € für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt. Geleistet wurde eine Grundstücksbesichtigung und ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus von 200.000 €.
Der genannte Betrag erscheint uns sehr hoch. Ergibt sich dieser Betrag aus der Architektengebührenordnung?