Re: Seecontainer auf Privatgelände


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Gesendet von Dirk Baumeister am 14 April, 2015 um 18:19:16:

Antwort an: Re: Seecontainer auf Privatgelände posted by Sebastian am 14 April, 2015 um 13:59:46:

Seh-Bastian ginge auch ...

: Gibt es beispielsweise bestimmte Formulierungen die man beim Gang zum entsprechnden Amt vermeiden sollte oder Dinge die man vorher noch abklären sollte?

Meines Erachtens sollte man generell vermeiden, etwas zu beschreiben, was man am Ende dann noch nicht machen möchte. Denn man erhält nur Antworten auf das, was gefragt wurde. Fragten Sie z. B. ob ein Seecontainer genehmigungsfähig wäre und verrieten nicht, daß sie diesen zu einem Wohnraum umbauen wollten, könnten Sie die Antwort erhalten, daß er zulässig ist obwohl er es als Umbau zu einem Wohnraum nicht wäre. Die beabsichtigte Nutzung sollte man immer klar und richtig und geradeheraus benennen. Die technische Umsetzung ist das kleinere Problem, wenn das planungsrechtliche gelöst ist. Kriegen Sie das Planungsrecht aber nicht in den Griff brauchen Sie sich mit der technischen Umsetzung gar nicht erst zu beschäftigen.


: Sehen sie irgendetwas offensichtliches das einer Genehmigung im Weg stehen könnte?

Die Beurteilungsgrundlage § 35 BauGB wenn ich aus dem Begriff "Aussiedlerhof" richtigerweise die Lage im Außenbereich interpretiert habe.




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