Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 April, 2015 um 23:49:29:
Antwort an: Vollgeschosse / Nicht-Vollgeschosse z.B. in Berlin ohne Bebauungsplan posted by BJ am 16 April, 2015 um 16:47:21:
Hallo BJ,
einige Fragen werden hier beantwortet:
http://dabonline.de/2009/05/01/die-geschossflache-und-mehr/
Bei einiger Recherche sollten Sie auch feststellen, welche BauNVO zu verwenden ist
....In diesem Bereich scheint kein Bebauungsplan zu existieren.......
Sie haben in Ihrer "Auflistung" vergessen: Die "Verordnung über die Regelung der Bebauung" von 1936, die erst mit dem BBauG 1960 (§ 186 Nr. 15), da sie mit dem engen Bezug zu § 9 BBauG vor allem dessen ersten Teil betrifft, ein Jahr nach dessen Verkündung, d.h. am 23. Juni 1961 außer Kraft trat; also über ein Jahr "ungeregelter Zustand".
Den weiteren Spass kann Ihnen ein guter Architekt vermitteln, Sie glauben doch nicht, dass Sie hier umsonst Ihre Hausaufgaben erledigt bekommen, oder???