Re: Nachbarhauswand Instandhaltungspflicht?


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Gesendet von Bolanger am 25 April, 2015 um 22:02:56:

Antwort an: Nachbarhauswand Instandhaltungspflicht? posted by Erich am 23 April, 2015 um 16:12:26:

Hallo,

die äußere Gestaltung der Wand ist erstmal Sache des Nachbarn, wenn nicht andere Vorschriften eine bestimmte Gestaltung fordern. Wenn sich der Nachbar nicht dran stört ist das OK.

Er muss aber seiner Sicherungspflicht nachkommen und dafür sorgen, dass keine Brocken auf Ihr Grundstück fallen.

Wie sie ihm das beibringen wissen Sie besser als jedes Forumsmitglied, da nur Sie Ihren Nachbarn kennen. Das kann zwischen einem Hinweis bei einem Bierchen und einer offiziellen Aufforderung zur Mängebeseitigung durch einen Anwalt alles sein ;-)

Gruß,

Bolanger


: Hallo,
: Das Nachbarhaus grenzt (bildet die Grenze) mit einer Wand an unser Grundstück. Es gibt mehrere Löcher im Putz die bei Regen Gestein auf unser Grundstück bringen und die Farbe ist azch nicht mehr ansehlich.

: Der Nachbar kann die Wand nicht einsehen. Wie bringe ich Ihn am Besten dazu die Wand zu reparieren? Gibt es eine Instandhaltungspflicht auf die ich mich berufen kann?

: Danke im Vorraus für Tipps





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