Re: Bauamt verweigert die Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid


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Gesendet von Dirk Baumeister am 29 April, 2015 um 10:28:38:

Antwort an: Re: Bauamt verweigert die Bearbeitung von Anträgen auf Vorbescheid posted by Günter Weber am 29 April, 2015 um 09:38:34:

... das sind alles keine Fragen, deren Antwort nicht aus dem Vorbescheid heraus abgeleitet werden könnte oder die tatsächlich nicht im Vorbescheid zu klären wären.
Zudem müsste der beauftragte Architekt in der Lage sein die Fragen zu beantworten.

Die Aussage der Behörde hätte den Antragsteller dann vor zusätzlichen Kosten einer Bauvoranfrage bewahrt.

Lediglich die Kubaturfrage und der Höhe könnte überhaupt planungsrechtlich relevant sein, ist bei "geringfügiger" Änderung aber in der Regel selbst zu beurteilen. Die Frage nach zulässiger Geschosshöhe stellt sich gar nicht, die nach der zulässigen Höhe und Kubatur ergibt sich aus den Zulassungskriterien des § 34 BauGB.
Alle anderen Fragen sind bauordnungsrechtlicher oder technischer Natur und entweder für die Genehmigung gar nicht relevant oder im Rahmen der Planung zu klären.

: Vielen Dank für die Antworten.

: Die Fragen, die ich klären lassen wollte, sind eigentlich sehr allgemein. Glaube kaum, dass dafür ein Antrag auf Baugenehmigung notwendig wäre:

: - Statt Garage im Untergeschoss des Hauses ein Außenstellplatz. Dafür im Untergeschoss zusätzlicher Wohnraum. Geht das? Ja/Nein.
: - Ist ein begrüntes Dach genehmigungsfähig? Ja/Nein.
: - Kubatur im Vergleich zur schon genehmigten Voranfrage etwas geändert. Passt das so? Ja/Nein.
: - Kann man neben der Zentralheizung noch einen Kaminofen aufstellen? Ja/Nein.
: - Kann man hinter dem Haus noch eine Terrasse bauen? Ja/Nein.
: - Gibt es eine Begrenzung zur Geschosshöhe/Gebäudehöhe? Ja/Nein.





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