Re: ANZEIGE des Nachbarn wegen Bauarbeiten des Kellers


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Gesendet von Bauenmitverstand am 23 Juni, 2015 um 21:33:24:

Antwort an: Re: ANZEIGE des Nachbarn wegen Bauarbeiten des Kellers posted by Bauassessor am 22 Juni, 2015 um 09:43:57:

: Hallo,

: als was ist denn Ihr Keller genehmigt? Gibt es ausreichend natürliches Licht? Wie ist die Deckenhöhe? Das - und ggf. noch weitere Dinge sind bei der Nutzung eines Kellers als Wohnraum zu berücksichtigen. Bis hin zum Stellplatz für den neuen Mietraum.

: Ggf. sagt sogar der Bebauungsplan, dass nur eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes zulässig ist, die Sie mit der Einrichtung einer zusätzlichen Mietwohnung überschreiten?

: Fragen Sie im Bauamt nach, aus welchen Gründen im Detail das Vorhaben verweigert wird und welche Optionen Sie haben, um eine Genehmigung zu bekommen.

: Idealerweise hätte man das vor der Renovierung mache sollen...

:
hallo,
danke erst mal für die Antwort. Ein kleines Update zu dem Problem. Grundsätzlich ist es erlaubt unten zu vermieten aber nicht als Daueraufenthalt. Selbst ich als Hausbesitzer darf es nicht als Daueraufenthalt benutzen(was ich sehr subtil finde).
Jetzt mal zum Anwalt.





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