Re: Abstandsflächen für Planungsrecht Klausur


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Gesendet von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2015 um 11:49:24:

Antwort an: Abstandsflächen für Planungsrecht Klausur posted by Julian Lbrt am 05 Juli, 2015 um 16:27:37:

Abstandflächen sind eine landesrechtliche Regelung, keine planungsrechtliche (Bundesrecht).

Abstandflächen lösen die Wände aus, nicht die Geschosse.

Aufgabe: Lese die Bauordnung!


: Einen schönen guten Tag!

: Ich bin zur Zeit Student und am Mittwoch schreibe ich Planungsrecht mit dem Schwerpunkt: Abstandsflächen.

: Leider sind meine Kommilitonen und ich in dieser Situation überfragt.

: Thema: Abstandsflächen: Staffelgeschoss berücksichtigen oder nicht?

: Ein Wohnhaus in NRW, alleinstehend mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss auf dem Dach (2,3 m Höhe). Das Staffelgeschoss verspringt von der Außenwand im OSTEN um 1 Meter nach hinten, im Süden 3 Meter und im Westen um 2 Meter. Im Norden schließt das Staffelgeschoss an. Plus auf der W-S-O Seite ist ein Metal Umwehrung montiert (Transparent).

: (Siehe Skizze) http://abload.de/img/wp_20150705_16_19_22_zoull.jpg

: Muss das Staffelgeschoss mit berücksichtigt werden wenn es mehr als 2,30 hoch ist? Ich hatte in einem Forum gelesen, dass die Höhe vom Staffelgeschoss selbst genommen werden soll, also 2,30 * 0.8 = 1,84. Packe ich "diese" Abstandsfläche einfach zu den Abstandsflächen von A,D,C oder nehme ich die gesamte Höhe von 8,3 m * 0.8 ?

: Das Geländer wird dabei außer Acht gelassen oder? Und wie würde es aussehen wenn alle Paar Meter eine Mauer steht, in der die Umwehrung verankert ist?

: Für Hilfe wäre ich unendlich Dankbar!

: Lg Julian





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