Re: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Juli, 2015 um 15:40:32:

Antwort an: DHH nur wenn beide Genehmigungsverfahren eingeleitet sind? posted by Caroline Bader am 07 Juli, 2015 um 11:11:28:

Hallo Caroline Bader,
mit der Eintragung einer Baulast können benachbarte Grundstückseigentümer
öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zugunsten Ihres Bauvorhabens übernehmen, um Ihr Vorhaben genehmigungsfähig zu machen. Daher kann sich der Nachbar z. B. verpflichten, Sie über sein Grundstück fahren zu lassen, auf seinem Grundstück Ihre notwendigen Stellplätze nachzuweisen, durch Ihr Vorhaben verursachte Abstandflächen freizuhalten, oder wie hier-Anbauverpflichtungen einzugehen.
Die Eintragung einer Baulast setzt voraus:
einen Antrag (in der Regel durch die Bauherrin/den Bauherrn), einen unbeglaubigten Grundbuchauszug neuesten Datums (für das zu belastende Grundstück), den Lageplan mit Darstellung der einzutragenden Baulastfläche
(grüne Schraffur). Dieser Lageplan muss entweder vom Vermessungs-und Katasteramt oder von einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin/
einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
angefertigt und beurkundet werden (amtlicher Lageplan).
Wenn ein Gebäude „A“ an der Grenze errichtet werden soll, ist dies nur zulässig, wenn der Nachbar „B“ entweder die Abstandfläche auf sein Grundstück übernimmt, oder sich verpflichtet auf seinem Grundstück, im Fall einer Bebauung entsprechend anzubauen. Ob Nachbar B die gesamte Länge ausnutzt, wenn er sein Grundstück bebauen möchte, ist nicht maßgeblich. Der grenzständige Bau ist entscheidend.



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