Re: Eigenleistungen


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Gesendet von oberh am 09 Juli, 2015 um 08:11:05:

Antwort an: Eigenleistungen posted by Günter Rossbach am 08 Juli, 2015 um 13:05:05:

Hi Günter!

Du hast einen gültigen Vertrag mit einem GU.
Darin hast Du einen Bodenbelag zu dem genannten Preis bestellt.

Dieser ist in der Kalkulation des Gesamtprojektes des GU vorhanden.

Da es wohl keinen triftigen Grund gibt die Leistungen des GU nicht in Anspruch zu nehmen, bist Du auf den Gutwill des GU angewiesen.

Wie so oft hätte der Bauherr vor Vertragsabschluss diese Position herausnehmen lassen müssen.

Jetzt ist Dein Verhandlungsgeschick gefragt!

LG
Olaf



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