Re: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Bauassessor am 27 Juli, 2015 um 09:58:22:

Antwort an: Re: Bauantrag notwendig für das Wiedereinsetzen eines Tores? posted by cisplatin am 23 Juli, 2015 um 13:18:43:

Hallo,

dann wollen Sie also einen baurechtswidrigen Zustand in seinen genehmigten Zustand zurückführen? Dafür brauchen Sie nach meinem Verständnis keinen Antrag zu stellen - dazu hätte man Sie auch verpflichten können, wenn das jemandem aufgefallen wäre.

Gleiches gilt im übrigen für Ihr Fenster. Entweder einen Antrag auf nachträgliche baurechtliche Genehmigung stellen (in der Hoffnung, dass das Fenster genehmigungsfähig ist), oder das Fenster in seinen genehmigten Zustand zurückbauen.

: : Hallo,

: : wurde für die Zumauerung der Öffnung ein Bauantrag gestellt (was notwendig gewesen wäre)? Wenn ja, dann müssen Sie einen Bauantrag für die Öffnung stellen - die die Gemeinde gesagt hat.

: : Schließlich nehmen Sie eine Änderung am genehmigten Zustand vor.

: :
: : : Liebes Forum,

: : : wir sanieren einen alten Bauernhof.

: : : Die Vor-Eigentümer haben des ehemalige Tennentor herausgenommen und die Öffnung zugemauert. Dies soll nun wieder zurückgebaut und das Tor wieder eingesetzt werden.
: : : Es liegt keine Veränderung der Statik vor. Der nächste Nachbar ist ca. 100 m entfernt.

: : : Die Gemeinde möchte einen kompletten Bauantrag haben.
: : : Was tun?

: : : Herzlichen Dank,

: : : Corinna

: Guten Tag,

: danke für Ihre Antwort. Nein, das Entfernen des Tores und das Aufmauern sind wohl ohne Bauantrag durchgeführt worden. So ist z.b. auch ein Fenster in 5 m Höhe vorhanden.

: Freundliche Grüße

: Corinna




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]