Re: Erteilung des Baurechts


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Gesendet von Bolanger am 28 August, 2015 um 09:02:24:

Antwort an: Erteilung des Baurechts posted by Z am 26 August, 2015 um 20:15:16:

Hallo,

rechtens oder nicht verwischt hier in der Realität.

Die Fläche ist jetzt unbebaubar. Punkt ;-)

Sie müssen nun die Gemeinde davon überzeugen den B-Plan so abzuändern, dass die Fläche bebaubar wird. Eines Ihrer Argumente könnte eine Abtretung einer Teilfläche sein. Sie könnten auch die rechtliche Keule rausholen und versuchen die Stadt auf Änderung zu Ihren Gunsten zu verklagen. Dazu brauchen Sie aber einen Fachanwalt und kein Internetforum.

Die Stadt behält aber die Planungshoheit und solange Sie gute Gründe für die Festsetzung als Grünfläche hat, kann sie auch dabei bleiben. Punkt ;-)

Gruß,

Bolanger


: Guten Abend,
: in unserem Besitz befindet sich ein ca. 1700 m² Grundstück, welches im gültigen Bebauungsplan (20 Jahre alt) als Grünfläche ausgewiesen ist. Damals wurde, warum auch immer, das Grundstück erschlossen, d. h. Kanal, Wasser, Telekom liegen bereits im Grundstück. Für diese Erschließung wurde von meinen Vorfahren nichts bezahlt. Der Gemeinde ist das nicht aufgefallen....
: Ich, zwei Generationen später, möchte das Grundstück jetzt bebauen. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden, so dass das Grundstück als Baufläche ausgewiesen wird.
: Die Gemeinde macht das jedoch nur wenn Sie ein ca. 500 m² großes Teilstück erhält welches diese als Bauplatz weiterverkaufen kann. Ist das Rechtens???





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