Re: Erschließung über Wegerecht


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Gesendet von Bauassessor am 04 September, 2015 um 12:54:50:

Antwort an: Erschließung über Wegerecht posted by StephanH. am 03 September, 2015 um 16:31:24:

Hallo,

genau zu diesem Zweck ist doch das Wegerecht eingetragen worden, oder? Wieso wollen Sie die Nutzung des Weges denn jetzt verhindern?

Oder haben Sie das Grundstück selbst gekauft ohne etwas von dem Wegerecht zu wissen? Dann wären Sie aber auch selbst schuld...

: Hallo zusammen,

: Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

: Es geht um ein bebautes Grundstück was laut Grundbuch ein eingetragenes Wegerecht fur das dahinter liegende grundstück besitzt. Das Grundstück ist nur über dieses Wegerecht erreichbar, zurzeit läuft laut Aussage des Eigentümers eine Bauvoranfrage.
: Nun der wichtige Punkt: Muss der Eigentümer des vorderen Grundstücks einer Erschließung des hinteren Grundstücks über sich ergehen lassen, oder kann er dieser widersprechen?

: Vielen Dank im Voraus





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