Re: Ferienwohnen Dauernutzung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 September, 2015 um 17:40:49:

Antwort an: Ferienwohnen Dauernutzung posted by Ellie am 11 September, 2015 um 15:05:56:

Die Nutzung von Ferienwohnung als Erst- und Dauerwohnsitz ist NICHT zulässig und nicht genehmgigungsfähig wenn sich die Räumlichkeiten in einem Gebiet befinden, das als Sondergebiet: Erholungszwecke/Ferienwohnungen festgesetzt wurde oder so beurteilt werden muss.

Der FNP gibt nur die Entwicklungsabsichten der Gemeinde wider. Entscheidend ist die planungsrechtliche Beurteilung, also der Bebauungsplan oder die Beurteilung nach § 34 BauGB.

Schlimmstenfalls müsste man die Wohnnutzung aufgeben. Ergänzt werden könnte das mit einem Bußgeld. Zusätzlich! Die Wohnnutzung wäre nach Zahlung des Bußgeldes dennoch aufzugeben. Sie wird ja dadurch nicht legaler als vorher.

: Hallo liebes Forum,
: wir beabsichtigen ein Grundstück zu erwerben. Der Flächennutzungsplan sieht "Ferienwohnen" vor. Wir möchten darauf ein EFH mit evtl. FeWo bauen. Unser Plan ist, dass wir mit Eintritt der Rente das Haus als Erstwohnsitz nutzen wollen. Ist das problemlos möglich ? Welche Ämter und Behörden müssten evtl. Genehmigungen aussprechen ? Würde hier eine Nutzungsänderung ausreichen oder muss der Flächennutzungsplan geändert werden ? und was würde schlimmstenfalls drohen, wenn man das haus einfach so als Dauerwohnsitz nutzt ? Herzliche Grüße





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