Re: Genehmigung für Terrassendach (NRW)


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Gesendet von Dirk Baumeister am 20 September, 2015 um 10:24:27:

Antwort an: Genehmigung für Terrassendach (NRW) posted by Virginia am 18 September, 2015 um 15:42:05:

Genehmigungsfreiheit haben Sie ja schon selbst und vollkommen richtig als nicht gegeben hergeleitet da die von Ihnen gewünschte Terrasse die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Das gilt aber nur für Terrassen, die nicht an der Nachbargrenze anschließen. An der Grenze benötigen Sie eine Gebäudeabschlußwand, die wiederum nicht genehmigungsfrei ist. Und sollte es sich um ein Doppelhaus handeln, dürfte der Doppelhaus-Charakter nicht verloren gehen.

Die Freistellungsregeln des § 67 BauO NRW sind im Abs. 1 aufgelistet. Entspricht es diesen Voraussetzungen, ist eine formale Genehmigung nicht erforderlich. Es sind dennoch alle Unterlagen (Antragsformular, Lageplan, Bauzeichnungen, ...) einzureichen und diese müssen dennoch allen Anforderungen gemäß BauPrüfVO entsprechen.

: Hallo,

: wir wollen eine Terrassenüberdachung bauen. Lt. unserem B-Plan liegt die Baugrenze bei 12m. Eine rückwärtige Baugrenze kann um max. 1,5m überschritten werden. Unser Haus ist 10,15m tief. D. b. 1,85m + 1,5m (max. 3,35m) darf die Überdachung tief sein.
: Jetzt meine Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung für unsere Überdachung?
: In NRW sind alle Terrassendächer max. 30m² und 3m tief genehmigungsfrei. Doch wir liegen bei 3,35m.
: Und wenn ja, reicht es wenn wir eine Genehmigungsfreistellung beantragen, da wir ja den B-Plan einhalten!

: Danke
: Virginia





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