Gesendet von Romina am 01 Oktober, 2015 um 17:31:58:
EInGEbäude mit Wohnungen in den4 Obergeschossen
hat im EG 3 gewerbliche Mieteinheiten.
Bis jetzt ist das Gebäude noch kein Sonderbau.
Eine der 3 Mieteinheiten soll ein Backshop werden. Wird das Gebäude zum Sonderbau, wenn der Backshop mehr als 40 Sitzplätze aufweist? Tatbestand Nr. 8 der Sonderbauten besagt, dass ein Gebäude ein Sonderbau ist, wenn eine Speisegaststätte mehr als 40 Sitzplätze hat. Ist ein Backshop eine Speisegaststätte?