Verjährung von Bestandsfenstern in Brandwand


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Gesendet von Mailke am 13 Oktober, 2015 um 10:41:35:

Hallo zusammen,

in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg gibt es zwei Bestandsfenster in einer Brandwand zum Nachbargrundstück. Diese befinden sich dort seit mindestens 30 Jahren. Nun soll die straßenseitige und hofseitige Fassade (nicht die Brandwand mit den Fenstern) saniert werden und das Dachgeschoss ausgebaut werden.
Das Nachbargrundstück an welches die Brandwand grenzt ist unbebaut, gehört der Stadt und ist als Grünfläche ausgewiesen. Gerade wurde dort ein Kinderspielplatz fertig gestellt. Trotzdem behält die Stadt sich vor, dieses Grundstück eventuell einmal als Bauland zu veräußern.

Besteht die Möglichkeit, dass die Fenster rückgebaut werden müssen wenn wir einen Bauantrag einreichen? Oder haben die Fenster, da sie ja nun seit mindetsens 30 Jahren geduldet wurden Bestandsschutz? Eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn für die Fenster liegt natürlich nicht vor.
Die Wohnungen zu denen die Fenster gehören sind vermietet. Man könnte ja schlecht den Mietern in Ihren Wohnungen die Fenster zusauern...





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