Badesteg


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Abgeschickt von Robert am 23 Mai, 2005 um 14:09:12:

Ich habe folgende Frage: Wir haben ein Pachtgrundstück an einem See. Dieser befindet sich im Aussenbereich (denke das heisst so). Dort haben wir und die meisten anderen Pächter einen Badesteg errichtet. Nun geht das Gerücht um, dass die Gemeinde diese Stege verbieten will und wir diese dann wieder entfernen müssen. Ist das rechtens und wenn ja auf welcher Grundlage. Das Grundstück befindet sich in Sachsen-Anhalt.
vielen Dank für die Antworten.



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