Re: Wortlaut eines Widerspruches gegen eine Baugenehmigung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 07 November, 2015 um 16:59:09:

Antwort an: Wortlaut eines Widerspruches gegen eine Baugenehmigung posted by Bolanger am 07 November, 2015 um 12:40:29:

Widerspruch? ... in NRW müsste geklagt werden.

Als direkt angrenzender Nachbar ist man "Beteiligter" des Verfahrens und hat ein Recht auf Akteneinsicht, insbesondere hinsichtlich der nachbargeschützten Belange. Diese Akteneinsicht kann man jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen bzw. mit der Begründung beantragen, prüfen zu wollen, ob nachbargeschützte Belange betroffen sind.

: Hallo,

: in eigener Sache möchte ich eine Frage zur Bürokratie stellen. In diesem Fall geht es um ein genehmigtes Bauvorhaben unseres Nachbarn, dessen Rechtmäßigkeit sich doch deutlich anzweifel.

: Nun möchte ich zum einen meine Rechte wahren mit einem Widerspruch, zum anderen aber auch keine Pferde unnötig scheu machen oder die Nachbarn unnötig verärgern.

: Reicht eine Anfrage bei der Gemeinde, mir die Entscheidungsgründe zur Genehmigung mitzuteilen schon aus? Erst wenn ich diese Entscheidungsgründe schriftlich habe kann ich für mich entscheiden, ob ich dieser Betrachtung zustimme oder ob ich anderer Meinung bin und ggf. weitere rechtliche Schritte einleite. Einfach so pasuchal einen Widerspruch gegen die Genehmigung einzulegen halte ich nämlich auch für sehr unklug.

: Gruß,

: Bolanger





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