Auskunftpflicht des Bauamtes bei Abrisstätigkeiten auf einem Nachbargrundstück


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Gesendet von Langnase am 11 November, 2015 um 14:22:00:

Hallo Zusammen,

ich möchte gerne Wissen, in wie weit ein Bauamt (z.B. in Marburg Hessen)zu verpflichtet ist ein Auskunft zur Dauer von Abrissarbeiten auf einem Nachbargrundstück zu geben? Ganz konkret möchte ich vom Bauamt wissen, wie lange die Abrissarbeietn auf den Nachbargrundstück andauern, d.h. genehmigt sind, allerding weigert sich das Bauamt, mir diese Info zu geben, mit dem Hinweis auf Datenschutz.

Gibt es hierzu irgendwo handfest Info (Paragraphen,...)

Danke vorab schon mal für die Rückmeldungen



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