Re: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich?


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Gesendet von B.Jandel am 28 November, 2015 um 14:17:23:

Antwort an: Re: Priviligierung nach Gebäudezerstörung im Außenbereich? posted by Dirk Baumeister am 26 November, 2015 um 19:20:44:

Hallo, vielen Dank für den Kommentar. Das Gebäude ist nicht komplett zerstört, nur der Dachstuhl brannte ab. Dabei wurden die Mauern und Dachstuhl im ersten Stock neu gebaut.
Das Erdgeschoss des Gebäudes ist unversehrt und nach wie vor so, wie damals die landwirtschaftliche Nutzung geendet hat. Somit dürfte ja die Priviligierung noch vorhanden sein (zumindest für das Erdgeschoss des Gebäudes (die Grundmauern sind unbeschädigt), da ja die 7 Jahres Frist dauerhaft ausgesetzt ist.



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