Abnahme der Wohnung


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Gesendet von Fabian am 22 Dezember, 2015 um 16:28:10:

Hallo,

1.Angenommen der Bauträger schickt mir keine "Einladung" zur Abnahme der Gemeinschaftseigentum, habe ich dann das Recht die Abnahme anzufechten oder anderweitig etwas zu unternehmen?
2.Desweitern hat der Bauträger einen Termin vorgeschlagen zur Abnahme des Sondereigentums(Wohnung). Wenn ich aber zu diesem Zeitpunkt im Urlaub wäre könnte ich ja nicht zur Abnahme kommen. Dürfte der Bauträger nun einen neuen Termin am nächsten Tag ansetzten, obwohl der weiß dass man im Urlaub ist. Folge -> der Bauträger könnte jetzt sagen dass er 2 Termine vorgeschlagen hat aber keiner zur Abnahme kam, folglich ist dadurch die Wohnung abgenommen.

Danke schonmal :)




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