Re: Größer bauen als erlaubt, wer trägt die Verantwortung?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 14 Januar, 2016 um 16:18:40:

Antwort an: Größer bauen als erlaubt, wer trägt die Verantwortung? posted by Lucius Reinicke am 14 Januar, 2016 um 14:34:36:

Die Bauordnung hilft weiter ... die Verantwortlichkeiten Bauleiter und Entwurfsverfassers sind dort in den §§ 56, 56a, 57

Wenn Sie von der Baugenhemigung abweichend bauen, ohne entsprechende Erfüllungsgehilfen zu haben, sind sie alleine verantwortlich.


: Ich habe eine Baugenehmigung für einen 5m x 10m großen Anbau (zweistöckig), ich möchte nun im Erdgeschoss unterhalb des Balkons (1,5m x 10m) noch 1m vergrößern also 6m x 10m (Glasfront, Glasseiten) anbauen.

: Mein Architekt und Bauträger weigern sich dies zu machen ohne vorher eine Baugenehmigung dafür zu holen, mit der Begründung dass sie für den Bau verantwortlich seien. Ich gehe aber davon aus, dass ich dann der Verantwortliche bin und alleine die Verantwortung trage für das was ich bauen lasse...

: Was sagt das Gesetz dazu?

: Vielen Dank im Voraus
: Lucius

: Rheinland-Pfalz





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