Re: Flächennutzungsplan als Vorraussetzung für Außenbereichssatzung??


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Gesendet von Bauassessor am 28 Januar, 2016 um 13:56:21:

Antwort an: Flächennutzungsplan als Vorraussetzung für Außenbereichssatzung?? posted by Jonas am 26 Januar, 2016 um 10:16:40:

Hallo,

in § 35 Abs. 6 BauGB heißt es doch:

"Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden. Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung ist, dass

1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter
bestehen."

Es muss also "nur" eine Wohnbebauung von einigem Gewicht in einem Bereich sein, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist. Außerdem müssen die Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sein.


Mag sein, dass die Bauamtsmitarbeiterin der Auffassung ist, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und sie dann in einem zweiten Schritt die sonstige Zulässigkeit nach § 35 BauGB (ohne Satzung) geprüft hat. Dann spielt der FNP nämlich wieder eine Rolle, wenn es um privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB geht.

: Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
: aus gegebenem Anlass war ich kürzlich im Bauamt unserer Gemeinde (Bayern, da ich einen Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung einreichen und die weiteren Schritte klären wollte.

: Hier wurde mir gesagt, dass Grundlage für den Erlass einer Außenbereichssatzung folgende ist:
: Der "Ort" müsse als Siedlung im Flächennutzungsplan ausgewiesen sein.
: Dies leuchtete mir allerdings nicht wirklich ein, da die Außenbereichssatzung nach §35 doch genau besagt, dass die Gemeinde damit entgegen "Darstellung als Wald/Grünfläche", Wohnzwecken dienende Vorhaben ermöglichen kann.

: Nun die Frage: Hat jemand bereits Erfahrungen mit Außenbereichssatzung (im Hinblick auf den FNP) gemacht und könnte mir diese evtl. schildern?
: Bzw. weis jemand, ob die Aussage der Bauamtsmitarbeiterin richtig ist oder ob diese mich nur möglichst schnell wieder loswerden wollte?

: Vielen Dank im Voraus.





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