Re: Grundstr B


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Gesendet von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2016 um 09:28:25:

Antwort an: Grundstr B posted by HW am 29 Januar, 2016 um 15:09:41:

Der Eigentümer ... mit Umlagemöglichkeit auf die Mieter

: Hallo
: wer ist für die Grundsteuer zuständig wenn das Objekt zwar im Sonder- aber im Gemeinschaftseigentum noch "nicht" abgenommen oder übergeben ist?





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