Re: Aufenthaltsräume


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von LanaS. am 05 Februar, 2016 um 09:29:53:

Antwort an: Aufenthaltsräume posted by Margarete Rüther am 04 Februar, 2016 um 07:48:58:

Zu Aufenthaltsräumen zählen beispielsweise Wohnräume, Schlafräume und Küchen sowie Büro- und Verkaufsräume. Auch Werk- oder Sporträume gehören dazu, wenn sie mehr als nur "selten und kurzzeitig" genutzt werden. Keine Aufenthaltsräume sind dagegen etwa Lager-, Abstell-, Sanitär- und andere Räume mit Nebenfunktionen sowie Flure und Treppenhäuser.

Ausweg: offene Küche ?


: Zählen abgeschlossene Küchenräume zu Aufenthaltsräumen? Ich bin im Dachausbau und habe max. 2,30 m an der Küchentür und dann gaht es langsam aber stetig "abwärts" bis 1,50 m. An der Arbeitsplatte, Herd etc. habe ich 2,00 m lichte Höhe.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]