Re: Freibleibendes Angebot


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Gesendet von Bolanger am 07 Februar, 2016 um 18:53:46:

Antwort an: Freibleibendes Angebot posted by Jochen am 02 Februar, 2016 um 18:52:05:

Hallo,

er ist nicht an das Angebot gebunden und kann es jederzeit zurückziehen. Wenn Sie allerdings dieses Angebot annehmen und der Handwerker Ihre Angebotsannahme annimmt, dann ist er daran gebunden. Die Annahme Ihrer Annahme muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Es reicht, wenn er mit den Arbeiten beginnt oder in anderer Art (nachweisbar) signalisiert, dass er Ihre Annahme annimmt ;-)

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: wir haben von einem Handwerker ein detailiertes Angebot mit dem Zusatz „freibleibend" erhalten. Ist der Handwerker nun an dieses Angebot gebunden, wenn ich dieses schriftlich bestätige und ihm somit den Auftrag erteile. Inwieweit kann er dann noch von den Leistungen und den veranschlagten Kosten abweichen?

: Gruß
: Jochen





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