Re: Auslegung Par. 34 BauGB


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Gesendet von Bauassessor am 24 Februar, 2016 um 17:33:06:

Antwort an: Auslegung Par. 34 BauGB posted by Beyer, Ramona am 23 Februar, 2016 um 14:36:25:

Es reicht, wenn mind. zwei Vorbilder in der unmittelbaren Umgebung sind, damit sich das Vorhaben einfügt. Es muss sich nicht in die "prägende Bebauung" einfügen.

Wenn aber durch die neue Bebauung die Umgebung einen neuen Gebietscharakter erhält, dass fügt es sich nicht mehr ein...

: wir in einem unbeplanten Innenbereich ein bisher unbebautes Gartengrundstück bebaut, ist es für den Bauherren dann zulässig, sich als Vergleichsobjekte für den Neubau durch Nutzungsänderung entstandene Wohnkomplexe aus ehemaligen Gewerbebauten in der Nachbarschaft heranzuziehen? Gelten für die Einbeziehung der unmittelbaren Nachbargrundstücke nicht auch die mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücke? Durch die Orientierung an den herausstechenden Wohnkomplexen in Größe, Höhe und Massigkeit würde der Charakter der Wohngegend empfindlich verändert und die Wohnqualität der unmittelbaren Nachbarn beeinträchtigt.





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