Aufbauten abreissen bei Pacht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Nitram am 02 März, 2016 um 15:16:09:

Hallo Gemeinde,

wir stehen vor einem Problem und bitten euch mit eure Hilfe. Nehmen wir folgenden Fall:

A kauft Grundstück von B, wobei B mit C einen Pachtvertrag aus DDR-Zeiten besitzt. C hat an D unterverpachtet.

Mit dem Besitzübergang tritt A in den Pachtvertrag ein und hat C fristgerecht gekündigt. C hat nun A angeboten dass D deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist das Grundstück räumen würde, dafür jedoch sämtliche Aufbauten auf dem Grundstück stehen lassen will.

Laut (Unter-)Pachtvertrag ist D jedoch verpflichtet alle Aufbauten zu entfernen. Dies kann sich D laut Aussage von C jedoch finanziell und körperlich nicht lesiten.

Angeblich haben sich die Aufbauten schon vor dem 1984 abgeschlossenen Pachtvertrag von BC auf dem Grundstück befunden und C ist der Auffassung, dass nun niemand der dafür Verantworlich sei.

Schon aus Prinzip möchte A nicht auf das Angebot von C eingehen. C hat angedeutet, dass es dann unweigerlich zu einem Rechtsstreit kommen würde auf den A bestimmt keine Lust habe.

Welche Chancen hat A gegenüber C + D bei einem möglichen Rechtsstreit und wie lange dauert so etwas überlicherweise in Berlin.

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG,
Nitram





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]