Schwenkbereich von Baukran


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Gesendet von Heinz Waiser am 10 März, 2016 um 16:59:40:

Hallo zusammen,
ich möchte zum Neubau meines Hauses einen Baukran durch die Baufirma einsetzen lassen. Dies ist durch die eingeklemmte Lage meines 1200m² großen Grundstücks sehr hilfreich. Es ist jedoch unvermeidlich, dass der Kran während des Einsatzes (Schwenken des Auslegers) das Nachbargrundstück deutlich überstreicht.

Ist dies zulässig oder benötige ich die Einverständniserklärung des betroffenen Nachbarn?

MfG
Heinz Waiser



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