Neubau: Schadenersatzanspruch bei verspäteten Fertigstellung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dmitry am 27 März, 2016 um 23:18:01:

Hallo,
Die Situation: kurz vor der Wohnungsabnahme in einer Neubau wurden die Mängel festgestellt, die die Erhaltung eines vertraglich festgesetzen Bezugstermins unmöglich machen. Zwar ist im Kaufvertrag eine Summe vorgerschrieben, die das Bauunternehmen bei der verspäteten Fertigstellung zahlen muss, wird diese Summe allerdings die auf den Bauherr anfallenden Kosten nicht abdecken. Hat der Bauherr in diesem Fall die realistische Chancen auf den höheren als die Vertragsstrafe Schadenersatz, der tatsächlich anfallende Kosten des Bauherrn deckt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Dmitry



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]