Re: kaputes baumaterial ,darf der kunde das bei neulieferung behalten


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 April, 2016 um 07:12:46:

Antwort an: kaputes baumaterial ,darf der kunde das bei neulieferung behalten posted by GROßMANN am 03 April, 2016 um 20:53:26:

Das zu kurz geschnittene wird ausgebaut, dass passende eingebaut und das zu kurze gehört Ihnen, nicht dem Kunden.

Das Sie das neue dem Lieferanten bezahlen müssen, ist doch klar. Sie selbst sind dafür verantwortlich, eines der Zaunelemente zu kurz geschnitten zu haben.

Insofern ist es nicht mehr als korrekt, dieses auch dem Lieferanten zu bezahlen. Der Kunde hat es ja schon einmal bezahlt und braucht es nicht noch einmal zahlen.

Wenn der Kunde das zu kurz geschnittene behalten möchte, dann muss er dieses auch bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: hallo,ich bin Unternehmer und habe eine Bauauftrag in Arbeit des Zaunbaus.Der kunde hat den zaun gekauft und bezahlt. Beim Bau is mir das Missgeschick passiert das ich ein zaunsfeld zu kurz gemacht habe.ich habe ein neues geliefert bezahlt den kunden nicht!!!!!!!!!!! in Rechnung gestellt. Der kunde sagt nun aber das er sich aber das zu kurze Feld behalten will weil er es ja bezahlt hat.darf er dies bzw hat er das recht darauf?





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