Re: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte


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Gesendet von Dirk Baumeister am 20 April, 2016 um 14:15:34:

Antwort an: Re: Wiesengrundstück im Außenbereich / Einfriedung + Hütte posted by TomBalou am 19 April, 2016 um 19:09:55:

Man lese die eigenen Quellen aufmerksam ...

für BW: "Im Außenbereich sind nur 20 m³ umbauter Raum zugelassen."
für Bayern: "...unabhängig von Ihrer Größe, nach Landesbauordnung grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich."

Gartenhäuser sind im Außenbereich, unabhängig von ihrer Genehmigungspflicht, nicht pauschal zulässig. Im Gegenteil, sie müssen dort den Regelungen des § 35 BauGB entsprechen. Und sie unterliegen natürlich dem BauGB, da sie die Voraussetzungen eines Vorhabens nach § 29 BauGB erfüllen.

Also ich glaube, Sie liegen da doch falsch.

: Ich glaube nicht dass ich da falsch liege. Schau mal unter anderem hier: https://www.service-bw.de/de/lebenslage/-/sbw/Verfahrensfreie+Bauvorhaben-5000753-lebenslage-0?p_r_p_-358194435_m=1

: oder hier:

: http://www.gsp-gartenhaus.de/baugenehmigung-gartenhaus/

: Da es sich um ein verfahrensfreies Bauhaben handelt fällt es auch nicht unters Baugesetzbuch. Wer hat dir den erzählt dass nur Landwirte im Aussenbereich bauen dürfen? Wäre ja noch schöner...
: : Wo soll das stehen ? Da liegst Du wohl komplett falsch. Im reinen Aussenbereich dürfen höchstens Landwirte bauen. Siehe § 35 BauGB.


: : : Hallo Zusammen,

: : : ich lebe in BaWü und bin gerade dabei, mit ein Wiesengrundstück (ca. 1 KM außerhalb der Ortschaft, Waldrand, kein Natur- oder Waldschutzgebiet) zu kaufen. Ich würde dieses gerne einfrieden und eine Hütte drauf bauen. Meine bisherigen Recherchen haben ergeben dass die Errichtung eines festen Zauns genehmigungspflichtig ist und im Normalfall nicht genehmigt wird. Ich plane daher eine Thuja-Hecke anzupflanzen. Gibt es hierfür gesetzliche Einschränkungen, welche mir nicht bekannt sind? Weiterhin würde ich gerne eine Hütte darauf errichten. Meines Wissens nach sind in Baden-Württemberg im Außenbereich Hütten bis zu einer Größe von 20kbm umbauter Raum nicht genehmigungspflichtig. Gibt es hierzu weitere Einschränkungen o.ä. Vielen Dank für eure Hilfe.





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