Aufstockung


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Gesendet von ete am 08 Juni, 2016 um 16:26:53:

Hallo,

Wir wollen ein eingeschossiges Haus mit einer vollen Etage aufstocken und in diesem Zuge das Dach sanieren. Es gibt keinen Bebauungsplan, jedoch handelt es sich um eine Grenzbebauung (ca. 50 cm neben der Außenwand kommt die Außenwand des Nachbarhauses).

Könnte die Baugenehmigung verweigert werden oder könnte man mit Auflagen des Brandschutzes trotzdem aufstocken? Gibt es andere Gründe die Aufstockung zu verbieten? Falls ja, könnten man alternativ den Kniestock erhöhen (momentan 10 cm) oder ein Mansardendach bauen, wäre das weniger "kritisch"?

Gruß



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