Brandschaden vor Abnahme


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Gesendet von Hans am 12 Juni, 2016 um 08:48:32:

Hallo liebe Forum-user,
wenn eine Trockenbau- und Malerfirma einen Auftrag annehmt, die Arbeiten dann ausführt und 2 Tage vor der Fertigstellung und Abnahme einen Brand verursacht, der ihr komplettes Gewerk zerstört, hat sie dann immer noch Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung? Kann der Betrag, der im Rahmen einer Abschlagszahlung bereits geleistet wurde, von der ausführenden Firma zurückgefordert werden? Vielen Dank! .



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