Was ist ein Vorbau (in Bezug auf Abstandsfläche)?


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Gesendet von Bauwut am 20 Juni, 2016 um 13:17:02:

Hallo zusammen,

in der für mich maßgeblichen Thüringer Bauordnung findet sich folgender Passus:

(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
2. Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,

3. bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Mein Architekt hat nun im Bereich des Treppenhauses die Hauswand etwas vorspringen lassen (ca. 50 cm, so ist eine Podesttreppe statt einer Wendeltreppe möglich geworden), wobei die Maße aus 6.2 eingehalten. Dieser "Vorbau" erstreckt sich vom Boden über 2 1/2 von 3 Geschossen.
Das Gebäude selbst wurde gemäß des Vereinfachten Verfahrens genehmigt. Sprich: Die Einhaltung der Abstandsflächen wurde nicht geprüft.

Nun habe ich jedoch in der Kommentierung der Thüringer Bauordnung gelesen, dass es sich bei "Vorbauten" nur um "untergeordnete Bauteile" handeln darf, wie eine Einhausung der Eingangstreppe oder einem fliegenden Erker. Angeführt werden dazu aber Urteile, die aus anderen Bundesländern stammen, deren Bauordnungen dann auch solche sprachliche Einschränkungen (z. B. "eingeschossige Erker" enthalten. In Thüringen ist das ja nicht der Fall. Da steht einfach "Vorbau" und fertig.
Mein Architekt sagt, dass alles ein "Vorbau" ist, da gegenüber des Gesamtcharakters der Außenwand als untergeordnet einzustufen ist. Gern möchte ich ihm glauben.
Wie sehen das die Profis hier?




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