Abgeschickt von Joachim H. am 27 Mai, 2005 um 09:26:08
Hallo,
eine in einem Meter Abstand zur Grundstücksgrenze stehende Rotbuche mit einem Stammumfang über 1,40m steht lt. Bochumer Baumschutzsatzung unter Schutz. die beiden betreffenden Grundstücke wurden vor ca. 3 Jahren geteilt. Hat der neu hinzu gekommende Nachbar das Recht, von dem Nachbarn zu verlangen, das dessen Rotbuche einen derartigen Pflegeschnitt erhält, das die Beeinträchtigungen, die, von der Rotbuche ausgehen gemindert werden?
Gruß Joachim