Re: Baubeginnsanzeige für Terassenüberdachung - Statikunterschrift?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 13 Juli, 2016 um 06:52:29:

Antwort an: Re: Baubeginnsanzeige für Terassenüberdachung - Statikunterschrift? posted by bodo hermann in gruppe türkis architekten am 12 Juli, 2016 um 22:55:14:

... bei einer "nachträglichen" Genehmigung ist der Baubeginn zum Zeitpunkt der Genehmigung ja schon erfolgt.
Es wird nachträglich bescheinigt, dass von dem bis dahin ja illegal errichteten Gebäude keine Gefahren für die Öffentlichkeit, Leben und Gesundheit ausgehen. Das kann nur geschehen, wenn die bautechnischen Nachweise (Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz) nachgewiesen sind.


: Hallo Michael R.,
: warum fragen Sie nicht Ihren Architekt? Wieso nachträgliche Genehmigung?
: Der "normale" Ablauf ist:
: Bauvoranfrage ist positiv beschieden....also ein Bauantrag.... Normales Procedere: Der Entwurfsverfasser (Ihr Architekt oder die "bekannte Firma") erstellt den Bauantrag. Dort wird angegeben -dass spätestens bei Baubeginn nachgereicht wird, soweit erforderlich- der Nachweis über die Standsicherheit (Statik).
: Das reicht erst mal....
: In dem Bauantrag (in der Baubeschreibung) ist ja die Konstruktion angegeben. Weitere Auflagen -oder Nachweise- für den Brandschutz warten Sie erstmal ab nach Erteilung einer Baugenehmigung.
: Die Baubeginnanzeige stellen Sie als Bauherr oder der Entwursverfasser -im Auftrag-.
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]