Türschwelle/Stolperfalle


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Gesendet von Mann am 14 Juli, 2016 um 13:39:55:

Hallo,
angenommen eine Haustür wäre rechts befestigt, ginge nach innen auf, ein Handlauf befände sich allerdings auch an der rechten Außenwand über den vier Stufen...
Man könnte sich also nicht festhalten...
So, nun würde eine neue Tür eingebaut, die 3 cm zu kurzwäre. Dafür würde nun eine Türschwelle 3cm hoch und 3 cm breit angebracht...
Da die Tür nun nach rechts innen aufginge, links kein Geländer wäre, würde eine Person, die nun über die Türschwelle stolperte, die Treppe hinunterfallen..
Wer würde denn wohl für den Sturz haftbargemacht werden, bzw. wäre ein solches Vorgehen überhaupt satthaft...



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