Re: Bebauung landwirtschaftlicher Fläche im Bereich des Bebauungsplan


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 August, 2016 um 21:00:03:

Antwort an: Re: Bebauung landwirtschaftlicher Fläche im Bereich des Bebauungsplan posted by Andreas Reich am 28 Juli, 2016 um 18:08:35:

Das Grundbuch gibt nur einen Stand der Nutzung zum Zeitpunkt der Eintragung oder der letzten Prüfung wieder. Das hat mit der legalen Nutzung oder der Nutzbarkeit des Grundstück nichts zu tun. Diese ergibt sich aus den Planungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan, Gebietscharakter, ...) und der letzten legal genehmigten Nutzung.

Zur Klärung der zulässigen Nutzung muss man sich das geltende Planungsrecht fachkundig ansehen. Fachkundig sind dahingehend die meisten Makler NICHT. Und es sollte der Stand der letzten Genehmigung, am besten die Original-Baugenehmigung eingesehen und beim Kauf auch übergeben werden.

Das Ministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr in NRW hat in der Niederschrift der letzten Dienstberatung festgestellt, dass es jedem Käufer zuzumuten sei, den legalen Zustand des zu erwerbenden Gebäudes festzustellen und zu prüfen!


: Hallo,
: Der Grundbuchauszug ist aktuell,
: der Bebauungsplan textliche Festsetzung von 1990, zeichneriscer Teil von 1992. Laut Bebauungsplan dürfen Wohnhäuser nach Vorgaben gebaut werden.
: Gruß A . Reich





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