Re: Ablehnung einer Bauvoranfrage im Innenbereich


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Gesendet von Dirk Baumeister am 22 August, 2016 um 14:28:57:

Antwort an: Ablehnung einer Bauvoranfrage im Innenbereich posted by Klaus Janowitz am 21 August, 2016 um 15:28:41:

Lohnt sich ein Prozess? Das kann doch nur der Antragsteller selbst beurteilen.

Wie Nachvollziehbar ist die Argumentation der Behörde?
Ist sie schlüssig und auch richtig?
Wie wichtig ist die weitere Bebauung?
Was kann man der Behörde entgegen halten? Ist das dann schlüssig?

Diese Fragen müssen anhand der vorliegenden Unterlagen und der tatsächlichen Situation vor Ort bewertet und beurteilt werden.

: Es geht um ein Grundstück von 20 x 50 m,das im vorderen Bereich mit einem 4- Parteien Mietshaus bebaut ist. Grundsätzlich liesse es sich in zwei gleichgroße Parzellen teilen - das hintere wäre über eine Einfahrt mit ausreicehnder Breite zugänglich, wäre aber Hinterlandbebauung.
: Jetzt argumentiert das Bauamt,eine Hinterlandbebauung, würde durch seine Vorbildwirkung eine vorhandene Ruhelage unterbrechen. Die Entscheidung wird zwar juristisch begründet, es ist aber eher eine Willensentscheidung.
: Lohnt es sich in derartigen Fällen dagegen vorzugehen? Mit einer Stellungnahme vertut man sicher nichts. Immerhin wäre die Größe des Grundstücks damit wertlos - irgendwann wäre ein Abriss attraktiver als Erhalt und dann wäre das eh' aus mit der bestehenden Ruhezone (es ist sehr gemischte Vorstadtbebauung,insgesamt ruhig, aber nicht aufeinander abgestimmt)





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